Luftreinhaltung

Unsere Luftschadstoffuntersuchungen liefern Ihnen detaillierte Aussagen über die zu erwartende Luftqualität.

Saubere Luft ist nicht nur eine wesentliche Voraussetzung für eine intakte Umwelt, sondern auch für die menschliche Gesundheit. Das Ziel der Luftreinhaltung ist die nachhaltige Sicherstellung einer entsprechenden Luftqualität.

Luftschadstoffuntersuchungen von HOFFMANN-LEICHTER liefern Ihnen detaillierte Aussagen über die zu erwartende Luftqualität.

Über uns

Mit Hilfe modellgestützter Berechnungen sowie unseres umfangreichen Erfahrungsspektrums zeigen unsere Spezialisten frühzeitig Konfliktbereiche auf und entwickeln Maßnahmen, mit denen die Grenzwerte zur Luftqualität dauerhaft eingehalten werden können.

Mit uns vermeiden Sie böse Überraschungen, die den Erfolg Ihres Projekts im Nachhinein gefährden könnten.

 
Luftreinhaltung

HOFFMANN-LEICHTER
berät Sie hinsichtlich:

Lufthygienische Untersuchungen in der Bauleitplanung und in Genehmigungsverfahren

Wir unterstützen Sie bei der Planung von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten an emissionsstarken Verkehrswegen oder in der Umgebung emissionsstarker Anlagen sowie bei der Neuplanung und Erweiterung von Industriebetrieben. Mit Hilfe unserer etablierten Prognosemodelle führen wir Ausbreitungsrechnungen für Luftschadstoffe und Stäube durch und bewerten die Ergebnisse anhand der geltenden Richtlinien und Verwaltungsvorschriften.

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen müssen gemäß §1 Abs. 5 BauGB Abwägungen zwischen den Umweltbelangen und den öffentlichen und privaten Interessen getroffen werden. Eine Überschreitung der Grenzwerte der 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) ist durch die Bauleitplanung auszuschließen. Emissionen von Gewerbebetrieben oder technischen Anlagen werden entsprechend der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) beurteilt.

Besonders bei größeren Straßenbauprojekten sind die Auswirkungen auf die Luftschadstoffsituation zu ermitteln und zu bewerten. Oftmals treten aber auch bei bestehenden Straßenzügen Probleme auf, da der Abstand zur Bebauung oftmals nicht ausreicht, um die geltenden Grenzwerte einzuhalten. In der 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) sind die geltenden Immissionsgrenzwerte für überwiegend verkehrsbedingte Luftschadstoffe verankert.

Wenn eine unzulässig hohe Luftbelastung festgestellt wird, sind nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) Luftreinhaltepläne aufzustellen. Bei akuter Gefahr sind Aktionspläne anzufertigen. Die größten Probleme verursachen Stickstoffoxide (NOx) und Feinstaub (PM). Da der Kfz-Verkehr eine wesentliche Ursache darstellt, liegen viele schadstoffmindernde Maßnahmen im Bereich der kommunalen Verkehrsentwicklungsplanung. Dabei ergeben sich oftmals Synergien zwischen Verkehrsplanung, Luftreinhalteplanung und Lärmminderungsplanung.

Lufthygienische Untersuchungen für Straßen im Außen- und Innenbereich von Städten

Luftqualitätsgutachten für Kur- und Erholungsorte sowie Heilbäder

In heilklimatischen Kurorten bestehen besonders hohe Anforderungen an die Luftqualität. Die gesetzlich festgesetzten Grenzwerte dürfen in der Regel zu höchstens 80 % erreicht werden. Luftschadstofftechnische Untersuchungen bieten Klarheit über die gesundheitlichen Gegebenheiten und liefern die Bestätigung des Prädikates.

Betriebe wie Tierhaltungsanlagen, Brauereien oder Biogasanlagen verursachen Gerüche, die häufig zu Beschwerden aus der Nachbarschaft führen. Die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) und die TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) enthalten die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz von Gerüchen und anderen Schadstoffen wie Ammoniak. Hierzu erstellen wir zum einen auf Basis einer Prüfung von Windverhältnissen, Emissionsstärken und Abständen gutachterliche Stellungnahmen. Für detailliertere Untersuchungen werden Ausbreitungsrechnungen mit TA-Luft-konformen Modellen (AUSTAL2000) verwendet.

Geruchsgutachten in Bereichen der Landwirtschaft, der Industrie und im Gewerbe

Zu unseren Leistungen im Bereich Immissionsschutz gehört auch der Schallschutz. Darüber hinaus schaffen wir Schnittstellen zu unseren übrigen Leistungsbereichen wie der Verkehrsplanung, der Straßenverkehrstechnik und dem Straßenentwurf.

Für Sie bedeutet das ein hohes Maß an Synergieeffekten durch die Bearbeitung verschiedener Themengebiete eines Projekts in einem Haus. Gern übernehmen wir für Sie auch die Projektsteuerung.

Hoffmann-Leichter Ingenieurgesellschaft
Deutschlandweit für Sie tätig!