Gutachten zur Regenentwässerung für das Bauvorhaben „Pier 16“ in Berlin gemäß Vorgaben der Begrenzung von Regenwassereinleitungen in Berlin
Auftraggeber:
East-Port-Area GmbH & Co. KG
Auftragsort:
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
Bearbeitungszeitraum:
September 2021 bis Januar 2022
Beschreibung
Im Zuge des geplanten Bauvorhabens “Pier 16” in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg ist der Neubau einer Gewerbeeinheit in der Stralauer Alle 15-16 geplant. Es handelt sich dabei um einen mit einer Tiefgarage unterkellerten Hochbau, welcher sich direkt an der Spree an der Elsenbrücke befindet. Gemäß der seit 07/2021 gültigen Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE) ist ein Fachgutachten erforderlich, wenn eine Einleitung von Regenwasser in eine vorhandene Vorflut/Kanal geplant ist.
Durch uns, wurde hierzu eine bereits bestehende Planung hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen und -rechtlichen belange überprüft. Im Ergebnis wurde deutlich, dass eine Regenwasserbewirtschaftung vor Ort nicht vollständig möglich sein wird. Aufgrund dessen musste eine bestehende Regenwassereinleitung in die Spree reaktiviert werden. Diese Einleitung ist genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung zur Regenwassereinleitung wurde nachfolgend ebenso durch HOFFMANN-LEICHTER übernommen.
Erbrachte Leistungen
Grundlagenermittlung & projektbegleitende Beratung
- Zusammenstellen und Aufbereiten aller erforderlichen Grundlagen, Pläne, Daten und anderer für die Planung relevanter Unterlagen
- Abstimmung und Beratung mit dem Auftraggeber und allen sonstigen an der Planung fachlich Beteiligten
Überprüfung der Entwässerungskonzeption
- Prüfen der Voraussetzungen für die Versickerung von Regenwasser
- Überprüfen der Grundlagen für eine Einleitung in eine Vorflut
- Überprüfen der Einzugsgebiete und abflusswirksamen Flächen
- Leitungsträgerabfrage
- Überprüfen der rechtlichen Grundlagen und Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit
Gutachten
- Transparente Darstellung sämtlicher Untersuchungsschritte, Methoden und Ergebnisse
- Einarbeitung von Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers