Überflutungsnachweis für das Bauvorhaben „Basdorfer Gärten“ in Wandlitz inkl. Einholung der wasserrechtlichen Erlaubnis
Auftraggeber:
Nolte | Gehrke
Auftragsort:
Wandlitz-Basdorf
Bearbeitungszeitraum:
Februar 2024 bis Juni 2024
Beschreibung
Durch die SHG Basdorfer Gärten BF6 Liegenschaften GmbH erfolgt in der Straße – Kornblumenweg / Anemonenweg im Wandlitzer Ortsteil Basdorf der Neubau von 20 Mehrfamilienwohnhäusern (10 in WA 1 und 10 in WA2). Hierfür erfolgte unter Mitwirkung durch Nolte Gehrke Landschaftsarchitekten die Konzeption der Regenwasserbewirtschaftung. Die bisher ausgestellte wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Regenwasser vom zuständigen Landkreis Barnim ist abgelaufen, aus diesem Grund musste diese erneut gestellt werden. Hierbei waren neue Anforderungen wie z.B., dass das Grundstück zukünftig im Einzugsbereich eines Trinkwasserschutzgebiets liegen wird, zu berücksichtigen. In Ergänzung war es außerdem erforderlich, den Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 zu führen.
Im Zuge der Bearbeitung wurde das Büro HOFMANN-LEICHTER mit folgenden Arbeitsschritten beauftragt:
Erbrachte Leistungen
Grundlagenermittlung und projektbegleitende Beratung
- Zusammenstellen und Aufbereiten aller erforderlichen Grundlagen, Pläne, Daten und anderer für die Planung relevanter Unterlagen
- Abstimmen und Beraten der Aufgabenstellung und der Planungsgrundlagen
- Abstimmen und Beraten mit dem Auftraggeber, sonstigen an der Planung fachlich Beteiligten sowie den zuständigen Behörden
Planung der Entwässerung
- Bemessung der Regenwasserbewirtschaftungsanlagen
Überflutungsnachweis
- Prüfen der Plangrundlagen (z.B. Außenanlagen- und Höhenplanung)
- Ermitteln der zusätzlich zurückzuhaltenden Regenwasservolumina
- Beratung bezüglich der Überflutungssicherheit kritischer Bereiche
Untersuchungsbericht
- Erstellen eines Untersuchungsberichts, mit transparenter Darstellung sämtlicher Schritte sowohl in ihrem methodischen Ansatz als auch der Ergebnisse
Einholung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß BbgVersFreiV
- Zusammenstellen der Antragsunterlagen und Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde