Lärmaktionsplan Stufe 4 für die Gemeinde Panketal

Auftraggeber:

Gemeinde Panketal

Auftragsort:

Panketal

Bearbeitungszeitraum:

März 2023 bis März 2024

Beschreibung

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht die Vermeidung oder Minderung von Lärmproblemen zur Gesundheitsvorsorge vor. Alle fünf Jahre ist daher, aufbauend auf den aktuellen strategischen Lärmkarten, durch die Kommunen ein Lärmaktionsplan zu erstellen oder ein vorhandener Lärmaktionsplan zu überprüfen.

Die Aufgabe von HOFFMANN-LEICHTER war es, in Abstimmung mit der Gemeinde Panketal Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung zu erarbeiten und eine Priorisierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Wirksamkeit, der Kosten, der Realisierungschancen sowie des Zeithorizonts vorzunehmen. Im Ergebnis wurde ein Lärmaktionsplan erstellt, welcher den Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie gerecht wird und alle vorgesehenen Maßnahmen sowohl grafisch als auch tabellarisch zusammenfassend darstellt.

Erbrachte Leistungen

  • Durchführung einer Ortsbesichtigung
  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Verkehrszählung zur Nachkartierung verschiedener Straßen
  • Übernahme des Datenmodells zur Lärmkartierung des Landesamts für Umwelt; Import in die Schallberechnungssoftware SoundPLAN und Durchführung einer Plausibilitätsprüfung
  • Nachkartierung der zusätzlich zu untersuchenden Straßen im Kartierungsmodell
  • Untersuchung von Betroffenheitsschwerpunkten mit Hilfe eines digitalen Modells zur Schallausbreitungsrechnung
  • Bewertung der Belastung durch die Ermittlung der Belastetenanzahl in Schwerpunkten der Lärmbetroffenheit
  • Untersuchung von ruhigen Gebieten
  • Erarbeitung von Maßnahmen zur Lärmminderung
  • Durchführung einer Wirkungsanalyse für die Maßnahmen (mittels schalltechnischer Berechnungen) und Ermittlung der Belastetenanzahl im Maßnahmenfall
  • Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse sowie einer Priorisierung der gewählten Maßnahmen
  • Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
  • Erarbeitung eines endabgestimmten Berichts zum Lärmaktionsplan
  • Vorbereitung des Meldeformulars zur Berichterstattung

 
Schallschutz


Christian Hecht
Christian Hecht