Rehabilitationsklinik Am Kurpark in Bad Belzig

Verkehrs- und Immissionstechnische Untersuchung zum B-Plan

Die CTRE Commercial Trust Real Estate GmbH beabsichtigt die Realisierung einer Rehabilitationsklinik sowie eines Wohnquartiers in der Straße Am Kurpark gegenüber dem Wellnesszentrum SteinTherme in Bad Belzig. Hierzu soll der Bebauungsplan Nr. 42 »Rehabilitationsklinik Am Kurpark« aufgestellt werden. Das Plangebiet befindet sich auf der „grünen Wiese“ am Ortsrand von Bad Belzig, sieht jedoch eine Überbauung der bestehenden Stellplatzanlage der SteinTherme vor, sodass eine Umorganisation des ruhenden Verkehrs mit zu bedenken war.

Im Rahmen der Planung für dieses Vorhaben wurde HOFFMANN-LEICHTER mit einer Verkehrsuntersuchung zur Prüfung der verkehrlichen Erschließung, einer Schalluntersuchung zur Prognose und Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen sowie der Durchführung einer Luftschadstoffuntersuchung zur Beurteilung der verkehrsbedingten Luftschadstoffe an den geplanten schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb des B-Plans betraut.

Basierend auf eigens durchgeführten Verkehrszählungen konnte nach Ermittlung des zusätzlich erzeugten Verkehrsaufkommens durch die Reha-Klinik und Wohnnutzung aufgezeigt werden, dass auch zukünftig unter Berücksichtigung des Verkehrs des B-Plans eine leistungsfähige Verkehrsabwicklung umsetzbar ist. Mit der Annahme einer ungünstigen Verkehrssituation und kompletter räumlicher Verteilung des Vorhabenverkehrs auf die Anschlussknoten der angrenzenden Bundesstraße konnten befürchtete Leistungsfähigkeitsdefizite ausgeschlossen werden. Ergänzend wurden Hinweise zur Erschließung gegeben, im Rahmen derer ein deutliches Einsparungspotenzial von Kfz-Stellplätzen aufgezeigt werden konnte.

Im Zusammenspiel zwischen Verkehrsuntersuchung und Lärm- bzw. Luftschadstoffuntersuchung konnten die verkehrstechnischen Grundlagen direkt und auf kurzem Wege übermittelt werden. Aufgrund der Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch die umliegenden gewerblichen Anlagen wurde im Rahmen der Prüfung der Anlagenlärmeinwirkung die Ermittlung von Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die Errichtung eines Schallschutzbauwerks stellt zwar eine wirkungsvolle Maßnahme zum Erreichen einer schalltechnischen Verträglichkeit dar, wurde in Verbindung mit sehr hohen Kosten, des dadurch verringerten Baupotenzials sowie dem angestrebten Schutzzweck jedoch als unverhältnismäßig eingeschätzt. Daher wurden passive Maßnahmen an den schutzbedürftigen Nutzungen empfohlen, um die Planung weiterhin schallverträglich umsetzen zu können.

Die Prüfung der Verkehrslärmeinwirkung ergab sowohl Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 als auch der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Bundesstraße B 246. Analog zum Schutz vor Anlagenlärm wurde die Errichtung eines Schallschutzbauwerks ebenfalls als unverhältnismäßig eingeschätzt. Alternativ wurden die Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf der B 246 empfohlen sowie passive Maßnahmen bspw. durch Anpassung der Grundrissgestaltung erarbeitet. Zudem wurden der erforderliche bauliche Schallschutz gemäß DIN 4109 geprüft und die erforderlichen Bau-Schalldämm-Maße bestimmt, um den gewünschten Innenraumpegel bei geschlossenem Fenster einzuhalten. Darüber hinaus wurden die Veränderungen der Luftschadstoffbelastungen im Untersuchungsgebiet analysiert. Hierbei galt auch die besondere Stellung der Stadt Bad Belzig als ein staatlich anerkanntes Thermalsoleheilbad zu berücksichtigen. Anhand der Berechnungsergebnisse konnte aufgezeigt werden, dass sich das Vorhaben aus lufthygienischer Sicht als verträglich darstellt. Es ergab sich demnach kein Erfordernis, Maßnahmen zum Schutz vor Luftschadstoffen im Untersuchungsgebiet umzusetzen.

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