Ein Unternehmen der Treysta
Lichtimmission

Lichtimmissionsbeurteilung im Bauleitplanverfahren (nach LAI-Hinweisen / BImSchG) 

  • Verbale, überschlägige Einschätzung der zukünftigen Situation hinsichtlich möglicher Lichtimmissionen 
  • Prognoseberechnungen der zu erwartenden Lichtimmissionen durch lichtemittierende Anlagen i. S. des § 3 Abs. 5 BImSchG (z. B. Sportstättenbeleuchtung) 
  • Ableiten von Hinweisen und Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Lichtimmissionen für die weitere Planung bzw. das Genehmigungsverfahren 

Kontakt Lichtimmission

Scheffler Stefanie

Stephanie Scheffler

0351 6475655-2