Lichtimmission
Wir bewerten Lichtimmissionen in Bebauungsplanverfahren und schaffen eine belastbare Grundlage für konfliktfreie Planung.
Lichtimmissionen können schädliche Umwelteinwirkungen verursachen und sind im Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen. In Bebauungsplanverfahren beurteilen wir die Auswirkungen geplanter oder bestehender lichtemittierender Anlagen (z. B. Sportstättenbeleuchtung) gemäß LAI-Hinweisen, um mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und im weiteren Planungsprozess gezielt darauf reagieren zu können.
Im Fokus stehen insbesondere Blendung und Raumaufhellung an schutzwürdigen Räumen (z. B. Wohn- und Schlafräumen).
HOFFMANN-LEICHTER
berät Sie hinsichtlich:
Lichtimmissionsbeurteilung im Bauleitplanverfahren (nach LAI-Hinweisen / BImSchG)
- Verbale, überschlägige Einschätzung der zukünftigen Situation hinsichtlich möglicher Lichtimmissionen
- Prognoseberechnungen der zu erwartenden Lichtimmissionen durch lichtemittierende Anlagen i. S. des § 3 Abs. 5 BImSchG (z. B. Sportstättenbeleuchtung)
- Ableiten von Hinweisen und Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Lichtimmissionen für die weitere Planung bzw. das Genehmigungsverfahren
Kontakt Lichtimmission
Durch eine frühzeitige Bewertung der Lichtimmission vermeiden wir Konflikte im weiteren Planungsprozess.
Darüber hinaus schaffen wir Schnittstellen zu unseren weiteren Leistungsbereichen wie der Luftreinhaltung oder dem Schallschutz.

