Schallschutz
Wir kombinieren aktive und passive Schallschutzmaßnahmen für technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Schallschutz ist ein zentraler Bestandteil vieler verkehrlicher und gewerblicher Planungen, da gesetzliche Grenz und Richtwerte eingehalten werden müssen. Eine detaillierte Prognose von Schallemissionen und -immissionen bildet die Grundlage für die nachhaltige Vermeidung von Lärm sowie für die Planung und Dimensionierung geeigneter Maßnahmen.
Die komplexen Zusammenhänge der Schallentstehung und -ausbreitung erfordern eine fachkundige Bewertung. Unsere Expert:innen unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung dabei, geeignete aktive und passive Schallschutzmaßnahmen zu entwickeln und technisch wie wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden. Dabei verbinden wir fundierte schalltechnische Analysen mit praxisnahen Empfehlungen für Planungs- und Genehmigungsverfahren.
HOFFMANN-LEICHTER
berät Sie hinsichtlich:
Verkehrslärm (Straße, Schiene, Schiff)
- Berechnen der Verkehrslärmemissionen nach einschlägigen Regelwerken (RLS-19, Schall 03, ABSAW)
- Prognostizieren und Beurteilen von Verkehrslärmimmissionen für bestehende und geplante Nutzungen
- Fachbeiträge im Planfeststellungsverfahren für Straßen- und Schienenwege (16. BImSchV)
- Unterstützen bei der Bewertung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen (Lärmschutz-Richtlinien-StV)
- Beurteilungen im Rahmen von Bauleit- und Genehmigungsverfahren
Gewerbliche und industrielle Einzelvorhaben
- Beurteilen von Anlagengeräuschen nach TA Lärm (genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG)
- Prognoserechnungen im Genehmigungsverfahren zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte
- Frühzeitige schalltechnische Bewertung zur Integration erforderlicher Schallschutzmaßnahmen in die Planung
- Beurteilen und Bearbeiten bestehender Lärmkonflikte im Bestand
- Vorsorge-/Konfliktbewertung bei heranrückender Wohnbebauung (Vermeidung unzulässiger betrieblicher Einschränkungen)
Sport- und Freizeitlärm
- Beurteilen von Sportanlagen nach 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung)
- Beurteilen von Freizeitanlagen nach Freizeitlärm-Richtlinie
- Konfliktanalyse bei Verdichtung / heranrückenden schutzbedürftigen Nutzungen
- Einzelfallbezogene Ableitung und Bewertung geeigneter Schallschutzansätze (keine „Standardlösung“, projektbezogene Entscheidung)
Bebauungs- und Rahmenpläne (Schallschutz im Städtebau)
- Schalltechnische Beurteilungen in der städtebaulichen Planung nach DIN 18005
- Einbeziehen relevanter spezifischer Regelwerke (z. B. TA Lärm) im Sinne des vorbeugenden Lärmschutzes
- Ableiten und Gegenüberstellen möglicher aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen im Plankontext
- Erarbeiten von Vorschlägen für textliche Festsetzungen zur Übernahme in den Bebauungsplan
Geräuschkontingentierung (DIN 45691)
- Untergliedern von Industrie- und Gewerbegebieten in Teilflächen und Festlegen von Emissionskontingenten nach DIN 45691
- Lageabhängige Kontingentierung in Bezug auf schutzbedürftige Nutzungen
- Nachweisen der Einhaltung der immissionswirksamen Emissionen je Teilfläche / Kontingent
- Ableiten von Vorgaben als Grundlage für textliche Festsetzungen in der Bauleitplanung und für nachgelagerte Genehmigungen
Maßnahmenkonzeption und Dimensionierung (aktiv / passiv)
- Entwickeln und Bewerten aktiver Maßnahmen (Quelle/Ausbreitungsweg, z. B. Schallschutzwand)
- Entwickeln und Bewerten passiver Maßnahmen am Immissionsort (z. B. Schallschutzfenster)
- Unterstützen bei der Maßnahmenfindung unter Berücksichtigung von Grenz-, Richt- und Orientierungswerten
- Dimensionierung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Realisierungsunterstützung
Kontakt Schallschutz
Schallschutz entfaltet den größten Nutzen, wenn er früh in der Planung integriert wird.
Wir verknüpfen daher schalltechnische Bewertungen je nach Projekt mit den Leistungsbereichen Verkehrsuntersuchungen, Verkehrsmodelle und Straßenentwurf sowie auf kommunaler Ebene mit der Lärmaktionsplanung.

