Treibhausgasemissionen von Straßen
Ermittlung und Berücksichtigung ihrer Auswirkungen
Durch § 13 des Bundes-Klimaschutzgesetzes sowie der Novellierung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt sich für die Träger entsprechender Vorhaben das Erfordernis zur Ermittlung und Berücksichtigung der planbedingten Auswirkungen auf die Emission von Treibhausgasen. Dies geschieht beispielsweise in der Straßenplanung im Rahmen eines Fachbeitrag Klimaschutz als Bestandteil der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren. Neben den zu bestimmenden Treibhausgasemissionen aus dem Bau, der Erhaltung und dem Betrieb der Straßeninfrastruktur sowie der Änderung der Landnutzung im entsprechenden Gebiet stellen die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen bei der Nutzung der vorgesehenen Straßenverkehrsinfrastruktur einen relevanten Beitrag zu den planbedingten Klimaauswirkungen dar.
Die Berechnung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen erfolgt für die relevanten Schadstoffe Kohlendioxid (CO2), Distickstoffoxid (N2O, Lachgas) und Methan (CH4) bzw. deren CO2-Äquivalente. Hierzu werden die entsprechenden Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs für konventionelle, Gas- und Elektro-Antriebe des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA) herangezogen. Diese setzen sich aus dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen, der vorliegenden Verkehrsdynamik und -zusammensetzung, der anzusetzenden Straßenkategorie, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie der Längsneigung der Straße zusammen. Separat für jede Fahrzeugkategorie ergeben sich somit Emissionsfaktoren, welche sich mittels des HBEFA zudem in die jeweiligen Wirkpfade der gemäß des Klimaschutzgesetzes erforderlichen Einordnung in die Sektoren Verkehr und Energiewirtschaft aufteilen lassen. Unter Berücksichtigung der Länge des jeweiligen Straßenabschnitts werden daraus die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen als CO2-Äquivalent berechnet. Zur Beurteilung der planbedingten Auswirkungen ist ein Vergleich der zu erwartenden Treibhausgasemissionen zwischen den zukünftigen Zuständen ohne (Prognose Nullfall) und mit Umsetzung des Vorhabens (Prognose-Planfall) vorzunehmen. Zudem erfolgt die Ermittlung des Anteils der berechneten Gesamtmenge der Treibhausgasemissionen sowie der Änderung zwischen Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall an den zulässigen Jahresemissionsmengen bzw. der jährlichen Minderungsziele des Klimaschutzgesetzes für die Sektoren Verkehr und Energiewirtschaft. Im Rahmen von Variantenprüfungen zum Trassenverlauf können die berechneten jährlichen Treibhausgasemissionen zudem zur Entscheidungsfindung herangezogen werden. Durch die rechtliche Notwendigkeit zur Berücksichtigung der Klimaauswirkungen von Infrastrukturvorhaben sowie der anhaltenden Planungsvorgänge in diesem Bereich ist zukünftig von einer wachsenden Bedeutung für die Ermittlung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen auszugehen. Aufgrund der langjährigen Erfahrung von HOFFMANN-LEICHTER in den Bereichen des Immissionsschutzes kann Ihnen zur Ermittlung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen eine bestmögliche und zielgerichtete Bearbeitung sowie eine effiziente Projektbetreuung zugesichert werden.
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