Beschreibung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht die Vermeidung oder Minderung von Lärmproblemen zur Gesundheitsvorsorge vor. Alle fünf Jahre ist daher, aufbauend auf den aktuellen strategischen Lärmkarten, durch die Kommunen ein Lärmaktionsplan zu erstellen oder ein vorhandener Lärmaktionsplan zu überprüfen.
Die Aufgabe von HOFFMANN-LEICHTER war es, in Abstimmung mit der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung zu erarbeiten und eine Priorisierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Wirksamkeit, der Kosten, der Realisierungschancen sowie des Zeithorizonts vorzunehmen. Im Ergebnis wurde ein Lärmaktionsplan erstellt, welcher den Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie gerecht wird und alle vorgesehenen Maßnahmen sowohl grafisch als auch tabellarisch zusammenfassend darstellt.
Erbrachte Leistungen
- Durchführung einer Ortsbesichtigung
- Ermittlung der Eingangsdaten und Plausibilitätsprüfung
- Untersuchung von Betroffenheitsschwerpunkten mit Hilfe eines digitalen Modells zur Schallausbreitungsrechnung
- Bewertung der Belastung durch die Ermittlung der Belastetenanzahl in Schwerpunkten der Lärmbetroffenheit
- Untersuchung von ruhigen Gebieten
- Erarbeitung von Maßnahmen zur Lärmminderung
- Durchführung einer Wirkungsanalyse für die Maßnahmen (mittels schalltechnischer Berechnungen)
- Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse sowie einer Priorisierung der gewählten Maßnahmen
- Ergänzende Berechnungen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90
- Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung
- Erarbeitung eines endabgestimmten Lärmaktionsplans
- Vorstellung der Ergebnisse in politischen Gremien
Kontakt
Lärmaktionsplanung
