Lärmaktionsplan Stufe 4 für die Kurstadt Bad Liebenwerda
Auftraggeber:
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Auftragsort:
Bad Liebenwerda
Bearbeitungszeitraum:
März 2023 bis Oktober 2023
Beschreibung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht die Vermeidung oder Minderung von Lärmproblemen zur Gesundheitsvorsorge vor. Alle fünf Jahre ist daher, aufbauend auf den aktuellen strategischen Lärmkarten, durch die Kommunen ein Lärmaktionsplan zu erstellen oder ein vorhandener Lärmaktionsplan zu überprüfen.
Die Aufgabe von HOFFMANN-LEICHTER war es, in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde Liebenwerda Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung zu erarbeiten und eine Priorisierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Wirksamkeit, der Kosten, der Realisierungschancen sowie des Zeithorizonts vorzunehmen. Im Ergebnis wurde ein Lärmaktionsplan erstellt, welcher den Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie gerecht wird und alle vorgesehenen Maßnahmen sowohl grafisch als auch tabellarisch zusammenfassend darstellt.
Erbrachte Leistungen
- Durchführung einer Ortsbesichtigung
- Übernahme des Datenmodells zur Lärmkartierung des Landesamts für Umwelt; Import in die Schallberechnungssoftware SoundPLAN und Durchführen einer Plausibilitätsprüfung
- Untersuchung von Betroffenheitsschwerpunkten mit Hilfe eines digitalen Modells zur Schallausbreitungsrechnung
- Bewertung der Belastung durch die Ermittlung der Belastetenanzahl in Schwerpunkten der Lärmbetroffenheit
- Untersuchung von ruhigen Gebieten
- Erarbeitung von Maßnahmen zur Lärmminderung
- Durchführung einer Wirkungsanalyse für die Maßnahmen (mittels schalltechnischer Berechnungen) und Ermittlung der Belastetenanzahl für den Maßnahmenfall
- Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse sowie einer Priorisierung der gewählten Maßnahmen
- Durchführung einer Trägerbeteiligung
- Erarbeitung eines endabgestimmten Berichts zum Lärmaktionsplan
- Vorstellung der Ergebnisse in politischen Gremien
- Vorbereitung des Meldeformulars zur Berichterstattung