Lärmaktionsplan Stufe 4 für die Stadt Rathenow

Auftraggeber:

Stadtverwaltung Rathenow

Auftragsort:

Rathenow

Bearbeitungszeitraum:

August 2023 bis Juni 2024

Beschreibung

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht die Vermeidung oder Minderung von Lärmproblemen zur Gesundheitsvorsorge vor. Alle fünf Jahre ist daher, aufbauend auf den aktuellen strategischen Lärmkarten, durch die Kommunen ein Lärmaktionsplan zu erstellen oder ein vorhandener Lärmaktionsplan zu überprüfen.

Die Aufgabe von HOFFMANN-LEICHTER war es, in Abstimmung mit der Stadt Rathenow Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung zu erarbeiten und eine Priorisierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Wirksamkeit, der Kosten, der Realisierungschancen sowie des Zeithorizonts vorzunehmen. Im Ergebnis wurde ein Lärmaktionsplan erstellt, welcher den Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie gerecht wird und alle vorgesehenen Maßnahmen sowohl grafisch als auch tabellarisch zusammenfassend darstellt.

Erbrachte Leistungen

  • Durchführung einer Ortsbesichtigung
  • Übernahme des Datenmodells zur Lärmkartierung des Landesamts für Umwelt, Import in die Schallberechnungssoftware SoundPLAN und Durchführung einer Plausibilitätsprüfung
  • Untersuchung von Betroffenheitsschwerpunkten mit Hilfe eines digitalen Modells zur Schallausbreitungsrechnung
  • Bewertung der Belastung durch die Ermittlung der Belastetenanzahl in Schwerpunkten der Lärmbetroffenheit
  • Untersuchung von ruhigen Gebieten
  • Erarbeitung von Maßnahmen zur Lärmminderung
  • Durchführung einer Wirkungsanalyse für die vorgeschlagenen Maßnahmen (mittels schalltechnischer Berechnungen und Ermittlung der Belastetenanzahl im Maßnahmenfall)
  • Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse sowie einer Priorisierung der gewählten Maßnahmen
  • Ermittlung der Gesamtlärmbelastung
  • Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung (zwei Informationsveranstaltungen)
  • Erarbeitung eines endabgestimmten Untersuchungsberichts zum Lärmaktionsplan
  • Vorstellung der Ergebnisse in politischen Gremien
  • Vorbereitung des Meldeformulars zur Berichterstattung

 
Schallschutz


Christian Hecht
Christian Hecht