Schalltechnische Beratung zum Bauvorhaben „Wiesenschlag“ in Berlin Steglitz-Zehlendorf

Auftraggeber:

degewo City Wohnungsgesellschaft mbH

Auftragsort:

Berlin Steglitz-Zehlendorf

Bearbeitungszeitraum:

August bis November 2023

Beschreibung

Die degewo beabsichtigt das Wohnungsbauvorhaben „Wiesenschlag 3“ im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Ortsteil Nikolassee) zu realisieren. Es sollen bis zu 200 Wohnungen sowie eine Kindertagesstätte neu errichtet werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen soll der vorhabenbezogene Bebauungsplans 6-40 VE aufgestellt werden. Im Rahmen der Planungen wurden von HOFFMANN-LEICHTER verkehrs- und schalltechnische Untersuchungen durchgeführt.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung auf Basis des Schallschutzgutachtens mit Stand vom Juni 2022 gab es seitens der Immissionsschutzabteilung der Senatsverwaltung von Berlin (SenUMVK, Gruppe I C 3) den Hinweis, bezüglich der Berechnungen der Verkehrslärmimmissionen das Rundschreiben zur Anwendung der RLS-19 als aktuelle Berechnungsvorschrift zu beachten (SenStadtBauWohn I C Nr. 3 /2022). Diesbezüglich sollte nun eine erneute Betrachtung der Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet unter Anwendung der RLS-19 mit dem vorhandenen Schallausbreitungsmodell erfolgen. Die Ergebnisse sollten denen des Schallschutzgutachtens vom Juni 2022 gegenübergestellt und die entsprechenden Auswirkungen / Veränderungen aufgezeigt werden. Darauf aufbauend sollte eine fachliche Einschätzung formuliert werden, welche Auswirkungen die Anwendung der RLS-19 auf die bisherigen grundlegenden Ergebnisse des Schallschutzgutachtens und die getroffenen textlichen Festsetzungen in Bezug auf Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet hat.

Die Ergebnisse der schalltechnischen Beratung wurden in Form einer Ergebnisdokumentation als Zuarbeit für die Abwägung zusammengefasst.

Erbrachte Leistungen

  • Projektbegleitende Beratung
  • Übernehmen des bestehenden digitalen Modells zur Schallausbreitungsrechnung aus der Untersuchung aus 2022
  • Aufbereiten der Verkehrsdaten für die Schallausbreitungsberechnung gemäß RLS-19 sowie entsprechendes Berechnen der Verkehrslärmquellen
  • Berechnen der Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche gemäß DIN 18005 im Plangebiet
  • Auswerten der Ergebnisse auf Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005
  • Gegenüberstellen der Berechnungsergebnisse gemäß RLS-19 mit denen des Schallschutzgutachtens vom Juni 2022 sowie Aufzeigen der entsprechenden Auswirkungen / Veränderungen
  • Zusammenfassen der Ergebnisse in Form einer Ergebnisdokumentation als Zuarbeit für die Abwägung

 
Schallschutz


Stephanie Scheffler
Stephanie Scheffler