Beschreibung
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beabsichtigte im Rahmen ihres Radverkehrsinfrastrukturprogramms die Schaffung von Radverkehrsanlagen auf ca. 1,3 km Länge in der Neumannstraße zwischen Binzstraße und Wisbyer Straße/Stahlheimer Straße mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit und den Fahrkomfort für den Radverkehr zu verbessern. Im Bestand sind keine Radverkehrsanlagen vorhanden. Im Planungsbereich befinden sich vier Schulgebäude und zwei Kindertagesstätten. Der Planungsbereich wurde durch die Planungen eines Fußgänger- überwegs (FGÜ) ergänzt. Hierzu wurde HOFFMANN-LEICHTER mit der Planung der Radverkehrsanlagen beauftragt.
Die Darstellung der geschützten Radfahrstreifen diente als Zuarbeit und Muster des Regelplans 317 der Verkehrslenkung Berlin.
Erbrachte Leistungen
Verkehrsuntersuchung
- Analyse der Stellplatzsituation im Vergleich mit der Planungssituation
- Prüfung der Befahrbarkeit und Funktionalität der Verkehrsanlagen mittels dynamischer Schleppkurvenuntersuchungen
Objektplanung (Lph. 1 bis 4 HOAI)
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 4 gemäß HOAI
- Erarbeitung einer BPU (Strecke)
- Planung geschützter Radfahrstreifen
- Planung farbiger Radfahr- und Schutzstreifen
- Planung von Querungsanlagen für den Fuß- und Radverkehr
Kontakt
Straßenentwurf
