Ein Unternehmen der Treysta

Untersuchung von Tiefgaragenstellplatzanlagen

Seit mehreren Jahren erreichen HOFFMANN-LEICHTER zunehmend Anfragen für projektbegleitende Beratungen bei der Planung von Parkbauten bzw. Stellplatzanlagen in Tiefgaragen im Zuge von Neu- oder Umbauvorhaben. Unsere Unterstützung suchen dabei zum einen die beteiligten Architekten mit dem Ziel der Gewährleistung ihrer Planungssicherheit, aber auch Vorhabenträger im Rahmen der Vorbereitung und Durchsetzung des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens.

Ziel der Untersuchungen ist es, die jeweilige Anlage hinsichtlich der Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen und der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu prüfen und Aussagen zur Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit und zur Funktionalität zu treffen. Zudem werden Hinweise zur Optimierung der Stellplatz- und Erschließungssituation und der Verkehrsorganisation erarbeitet. Besondere Anforderungen (z. B. durch halbautomatische Parksysteme, Doppelparker) bzw. Nutzungsbedingungen (öffentliche, private Nutzung oder auch Nutzung mit Sonderfahrzeugen) und individuelle Wünsche der Vorhabenträger und Planer werden dabei berücksichtigt. Zudem wird die heutige Fahrzeugentwicklung beachtet (zunehmende Breite, Länge, Höhe) und die Prüfung anhand des modernen Bemessungsfahrzeugs durchgeführt, um auch die zukünftige Befahrbarkeit und Funktionalität einer Anlage zu gewährleisten.

Unsere Tätigkeiten umfassen u. a.

Ein eigens entwickeltes Bewertungsschema mit farblicher Darstellung der Prüfergebnisse (nach Grad der Einschränkung) hilft dabei, die Ergebnisse und technischen Anforderungen an die Planung für die zuständigen Fachplaner, die prüfenden Behörden und auch für den Laien verständlich darzustellen. Zudem werden die Prüfungsergebnisse und Hinweise den Projektbeteiligten umfassend erläutert und in enger Zusammenarbeit mögliche Maßnahmen zur Optimierung abgestimmt.

Neben den Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sind bei (Neu-)Bauvorhaben in der Regel auch Fahrradstellplätze in Untergeschossen oder Abstellräumen unterzubringen bzw. zu planen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass hierbei ebenso häufig Beratungsbedarf (z. B. hinsichtlich der Zugänglichkeit, der Wegeführung oder der Art des Abstellsystems) besteht. Die Prüfung und Beratung erfolgt dabei ebenfalls nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik wie den EAR oder auch den „Hinweisen zum Fahrradparken“ der FGSV sowie individuellen örtlichen Anforderungen.