Lärmaktionsplan für die Stadt Weimar
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aufgrund der Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie war die Stadt Weimar verpflichtet, ihren Lärmaktionsplan für das Hauptstraßennetz turnusmäßig fortzuschreiben. Die Lärmaktionsplanung dient dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung, indem gesundheitsschädlicher Umgebungslärm reduziert oder beseitigt werden soll. Mit der entsprechenden Untersuchung wurde HOFFMANN-LEICHTER beauftragt. Ziel war es, die bestehenden Maßnahmen der Lärmaktionsplanung anhand der neuen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen zu überprüfen und das Maßnahmenkonzept weiterzuentwickeln. Zudem galt es, die Öffentlichkeit im Rahmen einer Beteiligung in den Prozess einzubinden.

Die Grundlage für den Lärmaktionsplan stellte die strategische Lärmkartierung des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) dar. In der aktuellen Runde der Umgebungslärmkartierung kam dabei zum ersten Mal das neue, europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU zum Einsatz. Für die Erarbeitung des Lärmaktionsplans wurde zunächst das Kartierungsmodell des TLUBN übernommen, um Detailuntersuchungen im kartierten Straßennetz durchführen zu können. Beispielsweise wurde das Lärmkennziffer-Verfahren für die Ermittlung von Bereichen mit einer besonders hohen Betroffenendichte bei gleichzeitig hoher Lärmbelastung herangezogen.
Für die so identifizierten Schwerpunkte erfolgte anschließend eine Maßnahmenuntersuchung. Die in Betracht kommenden Maßnahmen wurden hierfür in das Kartierungsmodell eingearbeitet und auf ihre Wirksamkeit hin untersucht. Mithilfe schalltechnischer Berechnungen wurden dabei die Lärmminderung sowie die Minderung der Betroffenenanzahl und der Lärmkennziffer ermittelt. Je größer die Minderung der Lärmkennziffer ausfällt, desto wirksamer ist die Maßnahme. Im Ergebnis zeigte sich, dass in den meisten Schwerpunkten eine Reduktion der zulässigen Geschwindigkeit (z. B. „Tempo 30“) oder der Einbau eines lärmtechnisch optimierten Asphalts zielführend ist. In Hinblick auf die Maßnahmenumsetzung wurde schließlich eine Priorisierung anhand der Lärmkennziffer im Bestand vorgenommen. Abgerundet wird das Maßnahmenkonzept durch eine Reihe ergänzender Maßnahmen. Dazu zählen u. a. die Koordinierung von Lichtsignalanlagen („Grüne Welle“), Lkw-Durchfahrverbote im Nachtzeitraum für ausgewählte Straßen oder auch die Einrichtung von Dialogdisplays zur Unterstützung von „Tempo 30“.
Parallel zur Erarbeitung des Lärmaktionsplans erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Hierzu wurde von HOFFMANN-LEICHTER ein Online-Umfrage durchgeführt, an der ca. 1.000 Personen teilnahmen. Darin wurde u. a. die individuelle Wahrnehmung der Umgebungslärmsituation, aber auch die Akzeptanz verschiedener Lärmminderungsmaßnahmen abgefragt. Zudem bestand die Möglichkeit, eigene Hinweise und Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen einzubringen.
Mit dem vorliegenden Lärmaktionsplan wurde der Stadt Weimar nun ein umfassendes Konzept zur Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen für die kommenden fünf Jahre übergeben.
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