Schallschutz

Wir kombinieren aktive und passive Schallschutzmaßnahmen. Gelangen Sie zu Lösungen, die nicht nur technisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich vertretbar sind.

Durch Schallschutzmaßnahmen können das Wohlbefinden der Bevölkerung verbessert und die Lebensqualität erhöht werden.

Sie als Bauherr sehen sich insbesondere bei verkehrlichen und gewerblichen Projekten mit den Erfordernissen des Schallschutzes konfrontiert, denn die gesetzlich vorgegebenen Grenz-, Richt- oder Orientierungswerte müssen eingehalten werden.

Eine detaillierte Prognose von Schallemissionen und -immissionen bildet die Grundlage für die nachhaltige Vermeidung von Lärm sowie für die optimale Planung und Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen.

Die vielschichtigen Zusammenhänge in der Entstehung und Ausbreitung des Schalls machen den Schallschutz zu einer komplexen Planungsaufgabe, bei der wir Sie aktiv und kompetent unterstützen.

Greifen Sie auf das umfangreiche und über Jahre vertiefte Expertenwissen unserer Fachkräfte bei HOFFMANN-LEICHTER zurück.

Indem wir aktive und passive Schallschutzmaßnahmen kombinieren, gelangen Sie zu Lösungen, die nicht nur technisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich vertretbar sind.

 
Schallschutz

HOFFMANN-LEICHTER
berät Sie im Schallschutz hinsichtlich:

Verkehrslärm (Straße, Schiene, Flugzeug, Schiff)

Die Emissionen des Verkehrs werden nach den einschlägigen Richtlinien berechnet.
Dazu gehört die RLS-19 (Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen), die Schall-03 (Berechnung der Schallemissionen von Schienenwegen), die ABSAW (Anleitung zur Berechnung der Schallausbreitung an Wasserstraßen) sowie die AzB-L (Leitlinie zur Ermittlung und Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen).

Wir unterstützen Sie im Planfeststellungsverfahren von Straßen- und Schienenwegen (16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung) und bei der Entscheidung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen (Lärmschutz-Richtlinien-StV). Neben detaillierten Ausbreitungsrechnungen führen wir auch überschlägige Berechnungen von Immissionspegeln entlang einer Straße mit möglicher iterativer Dimensionierung von Schallschutzbauwerken durch.

Anlagengeräusche werden gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) beurteilt. Die Anleitung gilt für genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (z. B. Dienstleistungsunternehmen, Betriebsstätten, Kraftwerke, Lager etc.), die den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen.

Im Genehmigungsverfahren können Prognoserechnungen Aufschluss darüber geben, ob die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Je früher diese Betrachtung erfolgt, desto besser kann in die Planung eingegriffen und können nötige Schallschutzmaßnahmen integriert werden. Auch bei bestehenden Anlagen, bieten wir ein breites Erfahrungsspektrum, um vorhandenen Lärmkonflikten zu begegnen oder unzulässigen gewerblichen Einschränkungen bei einer heranrückenden Wohnbebauung vorzubeugen.

Gewerbliche und industrielle Einzelvorhaben

Sport- und Freizeitlärm

Durch die zunehmende Verdichtung in den Städten kommt es immer häufiger zu Konflikten mit der Nachbarschaft. Bei einer heranrückenden schutzbedürftigen Nutzung besteht die Gefahr, dass der Betrieb auf unzulässige Weise eingeschränkt wird.

Bei Sportanlagen (z. B. Fußballplatz, Tennisplatz) sollten die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) und bei Freizeitanlagen (z. B. Rummelplätze, Erlebnisbäder) die Immissionsrichtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie eingehalten werden.
Auf standardisierte Schallschutzmaßnahmen kann hier nur bedingt zurückgegriffen werden. Letztendlich unterliegt die Maßnahmenentscheidung immer einer Einzelfallbeurteilung.

In der städtebaulichen Planung gilt die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau). Im Einwirkungsbereich von Verkehr, Industrie, Gewerbe und Freizeitanlagen ist bei der Planung von schutzbedürftigen Nutzungen die Einhaltung der Orientierungswerte anzustreben.

Neben möglichen Schallschutzmaßnahmen (aktiv und passiv) oder Grundrissausrichtungen erarbeiten wir Ihnen auch gerne Vorschläge zu textlichen Festsetzungen zur Übernahme in den Bebauungsplan.

Bebauungs- und Rahmenpläne

Umgebungslärm (Lärmaktionsplanung)

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass die Lärmsituation an den Hauptverkehrsstraßen, an den Haupteisenbahnstrecken, im Umfeld von Großflughäfen sowie von Industrie und Gewerbe untersucht wird und die Lärmimmission in sogenannten „strategischen Lärmkarten“ dargestellt und veröffentlicht wird.

Sofern es bei Bewohnern Betroffenheit durch Lärmbelastungen gibt, sind Aktionspläne für Maßnahmen und Konzepte zu entwickeln, die mit vertretbarem Aufwand zu einer Verbesserung der Lärmsituation führen.

Anschließend ist in Abständen von fünf Jahren eine Überprüfung der Lärmsituation und der Umsetzung des Planes vorzunehmen. Weiterhin ist im Rahmen der EU-Gesetzgebung auch die Information der Bevölkerung über die Schallimmissionsbelastungen verankert.

Im Bereich der Lärmaktionsplanung haben wir mittlerweile in über 50 Kommunen in mehreren Bundesländern Erfahrungen gesammelt. Das dabei gewonnene Know-how möchten wir gerne verwenden, um auch Sie bei der Aufstellung Ihres Lärmaktionsplans zu begleiten.

Die Geräuschkontingentierung ist ein wirksames Mittel um das Geräuschpotenzial einer gewerblichen Fläche optimal auszunutzen.

Dabei wird das geplante Industrie- oder Gewerbegebiet in Teilflächen untergliedert, für die die zulässigen immissionswirksamen Emissionen durch Festlegung von Kontingenten in Anhängigkeit ihrer jeweiligen Lage zur schutzbedürftigen Nutzung begrenzt werden.

Dies liefert Ihnen Planungssicherheit von der Bauleitplanung bis zur Genehmigung. Die geltende Vorschrift stellt hier die DIN 45691 dar.

Geräuschkontingentierung

Schallschutzmaßnahmen

Bei Schallschutzmaßnahmen unterscheidet man zwischen aktiven und passiven Maßnahmen.

Aktive Maßnahmen bezeichnen Maßnahmen die direkt an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg ansetzen (z. B. Schallschutzwand).

Passive Maßnahmen treten am Immissionsort in Erscheinung (z. B. Schallschutzfenster). Aktive Maßnahmen sind passiven Maßnahmen vorzuziehen.

Welche Maßnahme letztendlich am geeignetsten ist, ist neben der Einhaltung der geltenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerte von mehreren Faktoren abhängig.

Daher unterstützen wir Sie auch bei der Maßnahmenfindung in Fragen zu Dimensionierung, Wirtschaftlichkeit und Realisierung.

Zu unseren Leistungen im Bereich Immissionsschutz gehört auch die Luftreinhaltung. Darüber hinaus schaffen wir Schnittstellen zu unseren übrigen Leistungsbereichen wie der Verkehrsplanung, der Straßenverkehrstechnik und dem Straßenentwurf.

Für Sie bedeutet das ein hohes Maß an Synergieeffekten durch die Bearbeitung verschiedener Anforderungen eines Projektes in einem Haus. Gern übernehmen wir für Sie auch die Projektsteuerung.

Hoffmann-Leichter Ingenieurgesellschaft
Deutschlandweit für Sie tätig!