Luftschadstoffgutachten zur Kita innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans E 36B „Olympisches Dorf“ in Wustermark

Auftraggeber:

Gemeinde Wustermark

Auftragsort:

Wustermark

Bearbeitungszeitraum:

Juli 2021 bis September 2021

Beschreibung

In der Gemeinde Wustermark ist innerhalb des Bebauungsplans E 36B „Olympisches Dorf“ eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ ausgewiesen. Aufgrund der Nähe der Fläche zur Bundesstraße B 5 sollte die lufthygienische Situation im Plangebiet prognostiziert und nach den gesetzlichen Vorschriften beurteilt werden.

Die Berechnung der Immissionen wurde dabei anhand der Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS) für den Prognosefall 2025 durchgeführt. Dabei wurden die relevanten Schadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10 und PM2,5) untersucht und die zu erwartende verkehrsbedingte Luftschadstoffbelastung gemäß der 39. BImSchV beurteilt.

Im Zuge dieser Untersuchung wurde ein Luftschadstoffgutachten von HOFFMANN-LEICHTER erarbeitet.

Erbrachte Leistungen

  • Grundlagenermittlung sowie projektbezogene Beratung
  • Erstellung eines digitalen Modells zur Schadstoffausbreitungsrechnung
  • Beurteilung der Luftschadstoffimmissionen
  • Erstellung eines Untersuchungsberichts

 
Luftreinhaltung