Lärmaktionsplan (Stufe 4) für die Gemeinde Stahnsdorf
Auftraggeber:
Gemeinde Stahnsdorf
Auftragsort:
Stahnsdorf
Bearbeitungszeitraum:
Dezember 2022 bis Mai 2024
Beschreibung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht die Vermeidung oder Minderung von Lärmproblemen zur
Gesundheitsvorsorge vor. Alle fünf Jahre ist daher, aufbauend auf den aktuellen strategischen
Lärmkarten, durch die Kommunen ein Lärmaktionsplan zu erstellen oder ein vorhandener
Lärmaktionsplan zu überprüfen.
Die Aufgabe von HOFFMANN-LEICHTER war es, in Abstimmung mit der Gemeinde Stahnsdorf Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung zu erarbeiten und eine Priorisierung der
Maßnahmen unter Berücksichtigung der Wirksamkeit, der Kosten, der Realisierungschancen
sowie des Zeithorizonts vorzunehmen. Im Ergebnis wurde ein Lärmaktionsplan erstellt, welcher
den Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie gerecht wird und alle vorgesehenen
Maßnahmen sowohl grafisch als auch tabellarisch zusammenfassend darstellt.
Erbrachte Leistungen
- Durchführung einer Ortsbesichtigung
- Übernahme des Datenmodells zur Lärmkartierung des Landesamts für Umwelt, Importieren in die Schallberechnungssoftware SoundPLAN und Durchführung einer Plausibilitätsprüfung
- Durchführung einer Verkehrserhebung zur Nachkartierung der L 77 und Auswertung der Ergebnisse
- Untersuchung von Betroffenheitsschwerpunkten mit Hilfe eines digitalen Modells zur Schallausbreitung
- Bewertung der Belastung durch die Ermittlung der Belastetenanzahl in Schwerpunkten der Lärmbetroffenheit
- Untersuchung von ruhigen Gebieten
- Erarbeitung von Maßnahmen zur Lärmminderung
- Durchführung einer Wirkungsanalyse für die Maßnahmen (mittels schalltechnischer Berechnungen) und Ermittlung der Belastetenanzahl im Maßnahmenfall
- Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse sowie einer Priorisierung der gewählten Maßnahmen
- Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung (Informationsveranstaltung)
- Erarbeitung eines endabgestimmten Berichts zum Lärmaktionsplan
- Vorstellung der Ergebnisse in politischen Gremien
- Vorbereitung des Meldeformulars zur Berichterstattung



