Lärmaktionsplanung | 3. Stufe für die Stadt Oranienburg
Auftraggeber:
Stadt Oranienburg
Auftragsort:
Oranienburg
Beschreibung
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie sieht die Vermeidung oder Minderung von Lärmproblemen zur Gesundheitsvorsorge vor. Alle fünf Jahre ist daher im Land Brandenburg durch die Kommunen ein Lärmaktionsplan zu erstellen.
Die Aufgabe von HOFFMANN-LEICHTER war es, in Abstimmung mit der Stadt Oranienburg Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung an Betroffenheitsschwerpunkten von Straßen zu erarbeiten und eine Priorisierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Wirksamkeit, der Kosten, der Realisierungschancen sowie des Zeithorizonts vorzunehmen. Im Ergebnis wurde ein Lärmaktionsplan erstellt, welcher die Methodik sowie alle vorgesehenen Maßnahmen sowohl grafisch als auch tabellarisch zusammenfassend darstellt.
Erbrachte Leistungen
- Durchführen einer Ortsbegehung
- Auswerten der Lärmkartierungen und Analyse der Betroffenen- und Konfliktsituation
- Erarbeiten von Strategien und Rahmenkonzepten zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete
- Aufstellen eines Gesamtkonzepts und Erarbeiten einer Prioritätenreihung von Einzelmaßnahmen
- Kosten-Nutzen-Schätzung sowie Wirksamkeitsschätzung der Lärmminderungsmaßnahmen
- Fachliches Begleiten der Öffentlichkeitsmitwirkung
- Darstellen der Untersuchungsergebnisse in Text und Plänen sowie Zusammenfassen zu einem Erläuterungsbericht