Lärmsanierung | Anordnung von Tempo 30 in der Stadt Ludwigsfelde
Auftraggeber:
Landkreis Teltow-Fläming
Auftragsort:
Ludwigsfelde
Beschreibung
Aufgrund von Beschwerden über Lärmimmissionen beabsichtigt die Stadt Ludwigsfelde die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf Teilbereichen der Genshagener Dorfstraße und der Löwenbrucher Straße. Zum Schutz der Bevölkerung vor Straßenverkehrslärm sollen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie z. B. Regelungen durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen getroffen werden. Für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV müssen Schallausbreitungsrechnungen gemäß der Berechnungsvorschrift RLS-90 vorliegen, die als Grundlage für eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde dienen. Dabei ist die Umsetzung einer straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme davon abhängig, dass diese den Beurteilungspegel unter den Richtwert absenkt oder mindestens eine Pegelminderung um 3 dB(A) bewirkt.
In diesem Rahmen wurde von HOFFMANN-LEICHTER eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt.
Erbrachte Leistungen
- Durchführen einer Ortsbegehung
- Erstellung eines digitalen Modells zur Schallausbreitungsrechnung
- Beurteilung der Immissionen der Straßenverkehrsgeräusche nach Lärmschutz-Richtlinien-StV
- Erstellung eines Untersuchungsberichts