Schalltechnische Untersuchung für die Umsetzung von Freizeiteinrichtungen in der Gemeinde Zeuthen

Auftraggeber:

Stadt Land BREHM

Auftragsort:

Zeuthen

Bearbeitungszeitraum:

August 2020 bis Oktober 2020

Beschreibung

Die Gemeinde Zeuthen plante die Gestaltung einer öffentlichen Grünfläche auf dem Flurstück 247, um diese durch verschiedene Freizeiteinrichtungen nutzen zu können. Dauerhaft sollte ein Bolzplatz, ein Tischtennis- und ein Streetballbereich sowie eine BMX-Strecke installiert werden. Zudem sollte die Grünfläche temporär als Festwiese genutzt werden. Für die Umsetzung der Freizeiteinrichtung im Plangebiet wurde die schalltechnische Verträglichkeit des Vorhabens für eine Vorzugsvariante und zwei weitere Varianten geprüft. Die Beurteilung der Schalleinwirkungen fiel in den Geltungsbereich der Freizeitlärm-Richtlinie.

Hierzu wurde von HOFFMANN-LEICHTER ein Schallschutzgutachten erstellt.

Erbrachte Leistungen

  • Durchführung einer Ortsbegehung
  • Erstellung eines digitalen Modells zur Schallausbreitungsrechnung
  • Beurteilung des Freizeitlärms nach Freizeitlärmrichtlinie
  • Darstellung der Ergebnisse in Form von Tabellen und Lärmkarten
  • Erstellung des Untersuchungsberichts

 
Schallschutz