Schallschutzgutachten für ein Pflegeheim in Wismar
Auftraggeber:
MERKUR Treuhand-GmbH
Auftragsort:
Wismar
Bearbeitungszeitraum:
Oktober 2015
Beschreibung
In der Hansestadt Wismar in Mecklenburg-Vorpommern war die Errichtung eines Pflegeheims im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 14 / 81 „Wohn- und Mischgebiet Klußer Mühle“ geplant.
Nach Aussagen der Stadt Wismar waren die Belange des Schallschutzes durch den Bebauungsplan nicht aussreichend geregelt. Aus diesem Grund waren die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse, ähnlich wie bei einem Bautrang nach § 34 Baugesetzbuch, nachzuweisen. Zudem wurden die Möglichkeiten aktiven Schallschutzes geprüft.
Hierzu wurde von HOFFMANN-LEICHTER ein Schallschutzgutachten erarbeitet.
Erbrachte Leistungen
- Erstellung eines digitalen Modells zur Schallausbreitungsberechnung
- Durchführen immissionspunkt- und flächenbezogener Berechnungen nach Schall 03 und RLS-90
- Beurteilen der Ergebnisse nach DIN 18005
- Ermittlung des erforderlichen Schalldämm-Maßes gemäß DIN 4109
- Erstellung eines Untersuchungsberichtes