Schallschutzgutachten für ein Pflegeheim in Wismar

Auftraggeber:

MERKUR Treuhand-GmbH

Auftragsort:

Wismar

Bearbeitungszeitraum:

Oktober 2015

Beschreibung

In der Hansestadt Wismar in Mecklenburg-Vorpommern war die Errichtung eines Pflegeheims im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 14 / 81 „Wohn- und Mischgebiet Klußer Mühle“ geplant.
Nach Aussagen der Stadt Wismar waren die Belange des Schallschutzes durch den Bebauungsplan nicht aussreichend geregelt. Aus diesem Grund waren die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse, ähnlich wie bei einem Bautrang nach § 34 Baugesetzbuch, nachzuweisen. Zudem wurden die Möglichkeiten aktiven Schallschutzes geprüft.

Hierzu wurde von HOFFMANN-LEICHTER ein Schallschutzgutachten erarbeitet.

Erbrachte Leistungen

  • Erstellung eines digitalen Modells zur Schallausbreitungsberechnung
  • Durchführen immissionspunkt- und flächenbezogener Berechnungen nach Schall 03 und RLS-90
  • Beurteilen der Ergebnisse nach DIN 18005
  • Ermittlung des erforderlichen Schalldämm-Maßes gemäß DIN 4109
  • Erstellung eines Untersuchungsberichtes

 
Schallschutz