Schallschutzgutachten zum B-Plan 76/09 „Lübsche Burg Ost“

Auftraggeber:

Hansestadt Wismar Bauamt Abt. Planung

Auftragsort:

Wismar

Bearbeitungszeitraum:

November 2014 bis Januar 2015

Beschreibung

In der Hansestadt Wismar im Stadtteil „Wismar West“ sollte der Bebauungsplan 76/09 „Lübsche Burg Ost“ festgesetzt werden. Mit dem B-Planentwurf war die Ausweisung eines Mischgebiets im nördlichen Teil und eines allgemeinen Wohngebiets im südlichen Teil geplant. Mit der lärmtechnischen Untersuchung war die Realisierbarkeit des B-Plans nachzuweisen.

Im Umfeld des Plangebiets befanden sich mehrere unterschiedliche Emissionsquellen, deren Schalleinwirkung auf das Plangebiet nach unterschiedlichen Richtlinien zu beurteilen waren.
Die Verkehrslärmeinwirkungen der angrenzenden Straßen auf das Plangebiet wurden nach DIN 18005 zu beurteilt. Nach der TA Lärm zu berücksichtigen waren der Gewerbe- und Industrielärm des nördlich vom Plangebiet gelegenen Baumarkts und der Werft in der Wismarer Bucht. Südlich des Plangebiets befandet sich ein Festplatz mit dazugehörigem Parkplatz. Auf dem Festplatz waren insbesondere die bislang zulässigen lärmintensiven Veranstaltungen wie Volksfeste, Zirkusse oder Open-Air-Musikveranstaltungen für die Untersuchung relevant. Diese Geräuscheinwirkungen wurden nach der Freizeitlärmrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern bewertet.

Hierzu wurde von HOFFMANN-LEICHTER ein Schallschutzgutachten erarbeitet.

Erbrachte Leistungen

  • Durchführen von Schallausbreitungsrechnungen
  • Bewerten des Anlagenlärms nach TA Lärm
  • Bewerten des Verkehrslärms nach DIN 18005
  • Bewerten des Freizeitlärms gemäß der Freizeitlärmrichtlinie
  • Erarbeiten von Möglichkeiten zu Art und Umfang von Schallschutzmaßnahmen und rechnerisches Nachweisen der Wirkung

 
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