Schalltechnische Unterschung zum Bebauungsplan „Uckerpromenade“ in der Stadt Prenzlau

Auftraggeber:

Stadt Prenzlau

Auftragsort:

Prenzlau

Bearbeitungszeitraum:

Januar bis Juli 2020

Beschreibung

Die Stadt Prenzlau beabsichtigte die Aufstellung des B-Plan DVII »Uckerpromenade«. Das Plangebiet befindet sich an der nördlichen Seeseite des Unteruckersees. Es ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets vorgesehen. In einer schalltechnischen Untersuchung sollten die zu erwartenden Geräuschimmissionen prognostiziert und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften beurteilt werden. Neben den Verkehrslärmeinwirkungen war außerdem zu prüfen, ob die Planung die bestehende angrenzende, kulturelle Fläche (Freilichtbühne) auf unzulässige Weise einschränkt. Um den Nachweis führen zu können, dass der B-Plan keine heranrückende schützenswerte Nutzung darstellt, mussten die Immissionsrichtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie eingehalten werden.

Hierzu wurde von HOFFMANN-LEICHTER ein Schallschutzgutachten erstellt.

Erbrachte Leistungen

  • Durchführung einer Ortsbegehung
  • Durchführung einer Verkehrserhebung zur Ermittlung der bestehenden Verkehrssituation
  • Erstellung eines digitalen Modells zur Schallausbreitungsrechnung
  • Beurteilung des Verkehrslärms nach DIN 18005
  • Beurteilung des Freizeitlärms nach Freizeitlärm-Richtlinie
  • Erarbeitung von Schallschutzmaßnahmen zum Verkehrs- und Freizeitlärm
  • Darstellung der Ergebnisse in Form von Tabellen und Lärmkarten
  • Erstellung des Untersuchungsberichts