Schallschutzgutachten zum Ersatzneubau eines EDEKA-Markts in Vehlefanz
- Auftraggeber:
HP&P Generalplanung GmbH - Auftraggsort:
Vehlefanz - Bearbeitungszeitraum:
Juli 2020 bis September 2020
Beschreibung
In Vehlefanz in der Gemeinde Oberkrämer war der Ersatzneubau eines EDEKA-Markts geplant. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben war die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgesehen. Die Umgebung war durch gemischte Nutzungen geprägt. Diese Betrachtung fiel in den Geltungsbereich der TA Lärm. Die auf dem Betriebsgelände verursachten Geräusche müssen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm vor dem geöffneten Fenster der umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen einhalten. Aufgrund der Lage der umliegenden Gewerbe zu den maßgeblichen Immissionsorten konnte nicht davon ausgegangen werden, dass diese das Irrelevanzkriterium der TA Lärm erfüllen und somit zu vernachlässigen waren.
Hierzu wurde von HOFFMANN-LEICHTER ein Schallschutzgutachten erstellt.
Erbrachte Leistungen
- Grundlagenermittlung und Durchführung einer Ortsbesichtigung
- Erstellung des digitalen Modells zu Schallausbreitungsrechnung
- Beurteilung des Anlagenlärms nach TA Lärm
- Darstellung der Ergebnisse in Form von Tabellen und Lärmkarten
- Zusammenfassen der Ergebnisse in einem abschließenden Untersuchungsbericht
Schallschutz
