Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hohenkirchen

Auftraggeber:

Planungsbüro Mahnel

Auftragsort:

Gemeinde Hohenkirchen

Bearbeitungszeitraum:

April bis Juni 2024

Beschreibung

Die Gemeinde Hohenkirchen plant die 1. Änderung des seit Januar 2022 wirksamen Flächennutzungsplans (FNP). Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Hohenkirchen und wird im Wesentlichen im Norden durch die Landesstraße L 01 (Am Seeufer) sowie im Osten durch die Strandstraße begrenzt. Südlich des Plangebiets liegt die Ortslage Niendorf. Im Westen befinden sich Flächen für Landwirtschaft.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 1. Änderung des FNP wurde seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg die Notwendigkeit einer schalltechnischen Untersuchung abgeleitet. Demnach waren die zu erwartenden Geräuschimmissionen der Landesstraße L 01 sowie des nördlich existierenden Kindermotorlandes auf die neu geplante Fläche Sondergebiet ‘Campingplatz’ zu prognostizieren und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beurteilen. Dabei waren die unterschiedlichen Lärmarten aus Verkehr und Freizeit getrennt zu bewerten. Das Ziel war es, die Umsetzbarkeit des FNP-Entwurfs für diesen Bereich aus schalltechnischer Sicht nachzuweisen bzw. herzustellen.

Erbrachte Leistungen

  • Grundlagenermittlung und projektbegleitende Beratung
  • Durchführung einer Ortsbegehung
  • Erstellung eines digitalen Modells zur Schallausbreitungsrechnung
  • Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen gemäß DIN 18005
  • Beurteilung der Freizeitlärmeinwirkung nach Freizeitlärm-Richtlinie
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Art und Umfang der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen in Varianten
  • Erarbeitung von Festsetzungsvorschlägen
  • Projektdokumentation und Erstellung des Untersuchungsberichts

 
Schallschutz


Stephanie Scheffler
Stephanie Scheffler