Lärmaktionsplanung Oranienburg

Zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichem Umgebungslärm werden alle fünf Jahre strategische Lärmkarten gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie erstellt. Dort, wo Lärmprobleme festgestellt werden, sind im Anschluss Lärmaktionspläne aufzustellen. Im Zuge der Umgebungslärmkartierung der Stufe 3 ergab sich für die Stadt Oranienburg die Pflicht, ihre Lärmaktionsplanung auf den Prüfstand zu stellen. Im Auftrag der Stadt erarbeitete HOFFMANN-LEICHTER die Fortschreibung des Lärmaktionsplans, bei der neben den Pflichtstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 8.000 Kfz/24h auch zahlreiche Nebenstraßen zu untersuchen waren.

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Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde zunächst das zu untersuchende Straßennetz befahren und videotechnisch erfasst. Anschließend fand ein Abgleich zwischen den Eingangsdaten des Kartierungsmodells (welches vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wurde) und der tatsächlich vorgefundenen Situation statt. Im Fall von Abweichungen erfolgte eine Anpassung der betreffenden Eingangsdaten im Modell (z. B. zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Fahrbahnoberflächen). Auf Basis des so verfeinerten Kartierungsmodells wurde anschließend eine detaillierte Auswertung der Lärmbetroffenheit sowohl für das gesamte Stadtgebiet als auch für kleinräumige Rechengebiete durchgeführt. Auf diese Weise konnte der konkrete Handlungsbedarf zielgerichtet für die tatsächlichen Schwerpunkte der Lärmbetroffenheit ermittelt werden. Für diese erfolgte im nächsten Schritt eine umfassende Untersuchung der möglichen Maßnahmen zur Lärmminderung. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Im Einklang mit den Zielen des Lärmaktionsplans der Stufe 2 sowie des ebenfalls von HOFFMANN-LEICHTER erarbeiteten Verkehrsentwicklungsplans wird für zahlreiche Straßenabschnitte eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h (teilweise nur im Nachtzeitraum zwischen 22 und 6 Uhr) empfohlen.
  • Eine Lichtsignalkoordinierung oder Nachtabschaltung wird für die Berliner Straße zwischen Schloßplatz und Saarlandstraße vorgeschlagen. Die bereits in Stufe 2 vorgeschlagene Lichtsignalkoordinierung bzw. Nachtabschaltung in der Bernauer Straße wird weiterverfolgt.
  • Aufgrund zahlreicher Hinweise aus der Öffentlichkeit wird für die Straße Am Bahnhof neben einer Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch eine Fahrbahnsanierung vorgeschlagen. Darüber hinaus werden die Vorschläge aus der Stufe 2 für Fahrbahnsanierungen in der Summter Chaussee und dem Birkenwerderweg weiterverfolgt. Gleiches gilt für verschiedene bauliche Maßnahmen wie z. B. das Anlegen von Querungshilfen und Radverkehrsanlagen.

Für alle Maßnahmen erfolgte ein Wirksamkeitsnachweis mittels Schallberechnungen. Zudem wurden die voraussichtlichen Kosten geschätzt sowie Prioritäten zur Umsetzung definiert.

Um die effektive Mitwirkung der Öffentlichkeit zu gewährleisten, fanden zwei Informationsveranstaltungen statt. Zudem wurde der Planentwurf auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht und es bestand die Möglichkeit, online Stellungnahmen und Hinweise einzureichen. Parallel zur Offenlage des Planentwurfs wurden die relevanten Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten. Darüber hinaus erfolgte durch unsere Mitarbeiter eine Präsentation der Lärmaktionsplanung im zuständigen Fachausschuss der Stadt Oranienburg. Mit der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung wurde die Lärmaktionsplanung der Stufe 3 abgeschlossen.