Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen
4. Runde der EU-Umgebungslärmkartierung und Lärmaktionsplanung
Alle fünf Jahre ist es soweit: Mit Veröffentlichung der strategischen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen im Sommer 2022 wurde der Startschuss für die vierte Runde der Lärmaktionsplanung gegeben. Für alle Kommunen, die an Straßen mit einer Verkehrsmenge von mehr als 8.200 Kfz pro Tag gelegen sind, besteht die Pflicht, einen Lärmaktionsplan aufzustellen – allein im Land Brandenburg handelt es sich dabei um 196 Städte und Gemeinden.
Mit der umfassenden Vorkenntnis und dem Know-how aus den bisherigen drei Lärmaktionsplanungsrunden steht HOFFMANN-LEICHTER hierbei wieder als verlässlicher Partner bereit, um Kommunen bei der Aufstellung ihrer Lärmaktionsplanung zu unterstützen.
Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der gezielten und differenzierten Betroffenheitsanalyse für kleinräumige Lärmschwerpunkte (z. B. einzelne Straßenabschnitte) sowie in einer detaillierten Wirkungsanalyse der vorgeschlagenen Maßnahmen mithilfe eigener schalltechnischer Berechnungen. Der Nutzen und die Sinnhaftigkeit von Lärmminderungsmaßnahmen in Hinblick auf die tatsächliche Betroffenheit können so viel besser bewertet werden als mit bloßen Pauschalangaben zur Lärmminderung. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn weitere Akteure aus Politik und Verwaltung von den Maßnahmen des Lärmaktionsplans überzeugt werden müssen. Darüber hinaus sehen wir unseren Schwerpunkt in der vertieften Analyse derjenigen Flächen, die als „ruhige Gebiete“ in Frage kommen – ebenfalls auf Basis eigener Schallberechnungen zur Lärmkartierung.
Bis zum 18. Juli 2024 bleibt den Kom-munen noch Zeit, ihren Lärmaktionsplan aufzustellen und fristgerecht zu melden. Einige sind bereits am Ziel: Dank der tatkräftigen Unterstützung durch HOFFMANN-LEICHTER war die Gemeinde Heiligengrabe die erste in Brandenburg, die ihren Lärmaktionsplan der vierten Runde fertigstellen und dem zuständigen Landesamt für Umwelt melden konnte.
Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie durch: