Neue Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

Im Oktober 2019 sind die neuen Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) amtlich bekannt gemacht worden (VkBl. 2019, S. 698).
Mit der Verabschiedung der Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV ersetzen diese die bisher geltenden Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90).
Die aktualisierte 16. BImSchV ist nun seit dem 01. März 2021 in Kraft getreten. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch die weiteren Regelwerke, welche insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung (z. B. DIN 18005) oder zur Beurteilung gewerblicher Anlagen (z. B. TA Lärm) heranzuziehen sind, perspektivisch hinsichtlich der RLS-19 angepasst werden.

Die wesentlichen Änderungen der RLS-19 gegenüber der bisherigen Rechenvorschrift (RLS-90) betreffen u. a. detailliertere verkehrstechnische Eingangsgrößen im Hinblick auf die Fahrzeuggruppen. Der Schwerverkehrsanteil wird nun differenziert zwischen Lkw ohne Anhänger und Bussen sowie Lkw mit Anhänger und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t. Außerdem erfolgt eine eindeutige Zuordnung von Lieferwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Motorräder separat in die Berechnungen einfließen zu lassen.

Durch die jahrelange Erfahrung sowohl im Bereich der Verkehrsplanung als auch im Immissionsschutz sowie den Möglichkeiten der videogestützten Verkehrserhebung kann HOFFMANN-LEICHTER für jedes konkrete Projekt die erforderlichen Daten erfassen und/oder für den speziellen Anwendungsfall der RLS-19 aufbereiten.

Infolge der Einführung der RLS-19 und den damit verbundenen Änderungen bei der Berechnung der Verkehrslärmeinwirkung ergeben sich neue Herausforderungen im Hinblick auf den Lärmschutz bei zukünftigen Projekten. Greifen Sie auf das Expertenwissen unserer Fachkräfte bei HOFFMANN-LEICHTER zurück.

Wir beraten und unterstützen Sie dabei aktiv und kompetent.

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