Verkehrsdatenermittlung für Berechnungen nach RLS-19

Im Oktober 2019 sind die neuen Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) amtlich bekannt gemacht worden (VkBl. 2019, S. 698). Mit der Verabschiedung der Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV ersetzen diese die bisher geltenden Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90). Die aktualisierte 16. BImSchV ist nun zum 01. März 2021 in Kraft getreten. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch die weiteren Regelwerke, welche insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung (z. B. DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau) oder zur Beurteilung gewerblicher Anlagen (z. B. TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) heranzuziehen sind, perspektivisch hinsichtlich der RLS-19 angepasst werden.

Die wesentlichen Änderungen der RLS-19 gegenüber der bisherigen Rechenvorschrift (RLS-90) betreffen u. a. detailliertere verkehrstechnische Eingangsgrößen im Hinblick auf die Fahrzeuggruppen. Der Schwerverkehrsanteil wird nun zwischen Lkw ohne Anhänger und Bussen (Lkw1) sowie Lkw mit Anhänger und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t (Lkw2) differenziert. Außerdem erfolgt eine eindeutige Zuordnung von Lieferwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t zu den Pkw. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Motorräder separat in die Berechnungen einfließen zu lassen.

Durch den höheren Detaillierungsgrad der verkehrstechnischen Eingangsgrößen ergeben sich auch größere Herausforderungen bei der Erhebung bzw. Ermittlung der Verkehrsdaten für Berechnungen nach RLS-19.

Die HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH ist seit mehr als 25 Jahren u. a. auf den Gebieten der Verkehrsplanung sowie des Immissionsschutzes tätig. Aufgrund der Bearbeitung einer Vielzahl von Schall- und Verkehrsgutachten in Verbindung mit den damit erforderlichen Verkehrserhebungen kann HOFFMANN-LEICHTER auf eine jahrelange Erfahrung in diesen Bereichen zurückblicken. Durch die Kompetenzen der verschiedenen Fachdisziplinen innerhalb des Büros entstehen zudem Synergieeffekte, die gerade bei derartigen Überschneidungsbereichen von Fachgebieten von deutlichem Vorteil sind. Bei der Erhebung der Verkehrsdaten greift HOFFMANN- LEICHTER auf die Möglichkeiten der videogestützten Erfassung zurück. Dadurch lassen sich Fahrzeugklassen unterteilt nach Krad, Pkw, Lieferwagen, Lkw ohne Anhänger und Busse sowie Lkw mit Anhänger und Sattelzugmaschinen in feinen Zeitspannen (bis zu einer Minute) über einen langen Zeitraum (ca. zwei Wochen) erheben. Die Aufbereitung der Daten gerade im Hinblick auf die relevanten Anteile der Fahrzeuggruppen sowie die tageszeitliche Verteilung des Verkehrsaufkommens erfolgt dann durch die erfahrenen Fachkräfte im Büro. Somit ist HOFFMANN-LEICHTER in der Lage, schnell auf die neuen Anforderungen zu reagieren und kann für jedes konkrete Projekt die erforderlichen projektbezogenen Verkehrsdaten im Bestand erfassen und/oder für den speziellen Anwendungsfall der RLS-19 aufbereiten.

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