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Verkehrsgutachten und Straßenentwurfsplanung zum Bebauungsplanverfahren
In unmittelbarer Nähe der Spandauer Altstadt soll das Grundstück Klosterstraße 38 (ehemaliges Postareal) neu bebaut werden. Ziel ist es, auf ca. 66.000 m² Geschossfläche eine zentrumsergänzende Nutzungsmischung aus großflächigem Einzelhandel, Hotel, Fitness und Gastronomie, Büro- und Dienstleistungen sowie Wohnen zu entwickeln. Insbesondere die Lage des Plangebiets an neuralgischen Verkehrswegen machte eine detaillierte verkehrliche Machbarkeitsuntersuchung notwendig.
Zunächst wurde für das Projekt ein Werkstattverfahren ausgelobt, das HOFFMANN-LEICHTER mit begleitet hat. Hierbei wurden erste verkehrliche Grundlagen geschaffen.
Im Zuge der weiteren Planung wurde dann eine detaillierte Verkehrsuntersuchung erforderlich, um die Auswirkungen des Vorhabens auf den bestehenden Verkehrsablauf und die Infrastruktur abzuschätzen und Aussagen zur Machbarkeit der geplanten Erschließung des Plangebiets treffen zu können. Als Ergebnis der verkehrlichen Untersuchung hat sich gezeigt, dass der Standort durch alle Verkehrsmittel − insbesondere aber durch den ÖPNV − sehr gut erschlossen ist. Es besteht direkter Anschluss an diverse Buslinien (größter Busumsteigepunkt Berlins), die S- und U-Bahn sowie den Regional- und Fernverkehr am Bahnhof Berlin-Spandau. Aufgrund des damit verbundenen hohen Fußgängerverkehrsaufkommens, insbesondere zwischen dem Vorhabengebiet und den Zugangspunkten zum ÖPNV, erschien der Ausbau der Infrastruktur für den Fußgängerverkehr und eine direkte Querungsstelle über die Klosterstraße in Höhe des Plangebiets sinnvoll, da die angrenzenden Knotenpunkte dann deutlich vom Fußgängerverkehr entlastet werden können. Ebenso wurde ein Bedarf an bedarfsgerechten Radverkehrsanlagen unter Reduktion eines Kfz-Fahrstreifens identifiziert.
Neben den Kompensationsmaßnahmen für den Kfz-Verkehr und den daraus resultierenden Verbesserungsvorschlägen in der Verkehrstechnik wurden für den Planfall diverse bauliche Anpassungen des Verkehrsraums zugunsten des Umweltverbunds angeregt. Im Bereich der nördlichen Klosterstraße wurden vier Varianten mit ihren spezifischen Vor- und Nachteilen untersucht und eine Vorzugslösung mit den Berliner Behörden abgestimmt. Diese wurden in Vorplanungsreife (Lph. 2, HOAI) ausgearbeitet. Zusammenfassend konnte schlussendlich festgestellt werden, dass sich der Kfz-Verkehr durch die geplante Neubebauung des Grundstücks nur geringfügig erhöhen wird, was aber rechnerisch keinen spürbaren Einfluss auf die angrenzenden Knotenpunkte und deren Leistungsfähigkeit haben wird. Mit ergänzenden baulichen und signaltechnischen Maßnahmen, insbesondere zur Verbesserung im Fuß- und Radverkehr, fügt sich das Vorhaben verkehrlich gut in das bestehende Umfeld ein.
(Bildquelle: ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH)