Der Überflutungsnachweis

Im Planungsprozess nicht zu vergessen!

Bedingt durch den Klimawandel nehmen Extremwetterereignisse mit sturzflutartig auftretendem Starkregen zu. Die Überflutungsvorsorge ist daher zwingend in den Planungsprozess neuer Bauvorhaben miteinzubeziehen. Auf Ebene der Grundstücksentwässerung sind die  Grundstückseigentümer:innen für entsprechende Vorsorge- und Schutzmaßnahmen gegen starkregenbedingte Schäden verantwortlich. Die Notwendigkeit und der Umfang solcher Maßnahmen ergeben sich aus dem Überflutungsnachweis, der in der DIN 1986-100 verpflichtend geregelt ist.

Mit dem Überflutungsnachweis, der im Zuge der Genehmigungsplanung zu erstellen ist, wird aufgezeigt, dass das bei einem Starkregenereignis anfallende Niederschlagswasser schadlos auf dem eigenen Grundstück zurückgehalten werden kann. Eine schadlose Rückhaltung, z. B. über Hochborde oder Mulden, ist gegeben, sofern von dem temporären Rückstau an der Oberfläche keine Gefährdung für Menschen, Tiere oder Sachgüter ausgeht. Weiterhin ist sicherzustellen, dass die im Überflutungsfall auftretenden Regenwassermengen nicht auf benachbarte Grundstücke abfließen. Gemäß DIN 1986-100 ist zur Überflutungsprüfung mindestens das 30-jährige Regenereignis anzusetzen. Bei hohem Sicherheitserfordernis ist das 100-jährige Regenereignis zu wählen.

Im Rahmen des Überflutungsnachweises werden in einem ersten Schritt Regeneinzugsgebiete anhand der Geländehöhenplanung sowie der Lage der Dach-Notüberläufe definiert. Danach werden die abflusswirksamen Flächen je Einzugsgebiet mithilfe von in der Norm festgelegten Abflussbeiwerten je Flächenart bestimmt. Anschließend werden unter Berücksichtigung der Regendaten, welche in der Regel vom Deutschen Wetterdienst zu beziehen sind, die Überflutungswassermengen je Einzugsgebiet ermittelt. Je nach geplanter Entwässerungsanlage des Grundstücks ist für diese Ermittlung eine andere Berechnungsmethode zu wählen. So wird unterschieden, ob das geplante Entwässerungssystem eine Ableitung in eine Vorflut mit oder ohne Einleitbegrenzung aufweist oder ob eine Niederschlagswasserversickerung vorgesehen ist. Im Ergebnis jeder Berechnungsmethode ergibt sich eine Wassermenge, die in geeigneter Form zurückzuhalten ist.

Nach Ermittlung der Überflutungsvolumina werden die Rückhaltemöglichkeiten an der Oberfläche geprüft. Falls diese zur temporären Zwischenspeicherung der Wassermengen nicht ausreichen, muss entweder das Rückhaltevolumen an der Oberfläche durch Anpassung der Geländehöhenplanung erweitert werden oder zusätzlicher unterirdischer Speicherraum, z. B. in Form von Rückhaltebehältern o. ä., geschaffen werden. Der Überflutungsnachweis gilt als erbracht, wenn eine schadlose Rückhaltung der ermittelten Überflutungswassermengen auf dem Grundstück an der Oberfläche oder notfalls unterirdisch sichergestellt ist. 

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