Geruchsimmissionsschutzprognosen

Die zunehmende Nachfrage nach verfügbarem Wohnraum führt vor allem im ländlichen Bereich zur Freigabe von Wohnbauflächen, welche sich zunehmend im Außenbereich befinden. Durch das Heranrücken der schutzbedürftigen Wohnbebauung an die im Außenbereich angesiedelten land- und viehwirtschaftlichen Betriebe können sich dem Grunde nach relevante Geruchsbelastungen für die zukünftigen Anwohner ergeben. Neben dem Baugenehmigungsverfahren kann eine frühzeitige Berücksichtigung der sich ergebenden Geruchsimmissionen im Rahmen der Bebauungsplanung stattfinden und wird bereits vermehrt von den zuständigen Behörden gefordert. Die zunehmende Relevanz von Geruchsimmissionen zeigt sich zudem durch die Aufnahme der bislang landesrechtlich geregelten Geruchsimmissions-Richtlinien (GIRL) in die am 01.12.2021 in Kraft getretene Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft).

Im Bereich nicht genehmigungsbedürftiger Tierhaltungsanlagen kann mittels der VDI-Richtlinie 3894 (Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen) unter Berücksichtigung der Anforderungen der GIRL an die geplante Nutzung eine überschlägige Abstandsbestimmung zu den maßgeblichen Geruchsquellen durchgeführt werden. So kann bereits in den frühen Planungsphasen festgestellt werden, ob für den geplanten Vorhabenstandort eine mögliche Konfliktsituation absehbar ist. Im Grenzbereich zwischen Plangebiet und umliegenden Tierhaltungsanlagen sowie bei einer notwendigen Berücksichtigung von Gebäuden oder komplexen topografischen Strukturen bieten sich hingegen digitale Ausbreitungsmodelle an, welche die zugrunde liegenden und gemäß GIRL einzuhaltenden Geruchsstundenhäufigkeiten flächenhaft berechnen können. Die Grundlagen für die jeweiligen Berechnungen stellen die mitunter länderspezifisch festgelegten Emissionsfaktoren der Geruchsquellen sowie eine repräsentative Windstatistik für den Vorhabenstandort dar. Die notwendige Windstatistik kann dabei ebenfalls durch HOFFMANN-LEICHTER erstellt werden.

Unabhängig davon, ob im Rahmen Ihres Vorhabens ein Heranrücken von Wohnbebauung an relevante Geruchsquellen oder die Planung eines land- oder viehwirtschaftlichen Betriebs (z. B. Pferdestall) in der Nähe von bereits bestehender Wohnbebauung vorliegt, kann Ihnen aufgrund der langjährigen Erfahrung von HOFFMANN-LEICHTER in den Bereichen des Immissionsschutzes eine bestmögliche und zielgerichtete Bearbeitung der erforderlichen Geruchsimmissionsprognose sowie eine effiziente Projektbetreuung zugesichert werden.